Das Schuljahr beginnt an einem Donnerstag mit einer freiwilligen Testphase mit von der Schule bereitgestellten Tests an den ersten 5 Schultagen, also bis Mittwoch der folgenden Woche.
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit empfehlen wir, diese Tests zu nutzen. Damit sollen Infektionen, die möglicherweise während der letzten Ferientage stattgefunden haben, aufgedeckt und
Einträge in den Schulbetrieb möglichst verhindert werden.
In den dann folgenden Wochen stehen zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
Ab 02.05.2022 gibt es keine Testverpflichtung mehr. Die Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig dreimal pro Woche testen.
Bei einem positiven Test erfogt weiterhin eine Meldung an die Schule und der Schüler begibt sich in Quarantäne.
Die Maskenpflicht sowie die Kohortenregelung ist aufgehoben.
Bis zum 29.04.22 müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem Impfstatus - zu Hause täglich testen.
Das negative Testergebnis wird im Logbuch von den Eltern mit Unterschrift bestätigt. Ohne die Bestätigung darf die Schule nicht betreten werden.
Bei einem positiven Testergebnis muss die Schule umgehend informiert werden.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen Niedersachsen aber nicht zählt.
Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen.
Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.
Es finden nur noch dreimal wöchentlich häusliche Testungen statt. Diese sind weiterhin im Logbuch von den Erziehnungsberechtigten zu dokumentieren.
!!! Achtung !!!
Steht auf dem Vertretungsplan "Testen", dann befindet sich der Jahrgang im ABIT, weil es einen aktuellen Coronafall gibt. In diesem Fall müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler täglich testen.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.
Die tägliche Testpflicht gilt bis zum 04.03.22
Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin täglich testen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Personen, die bereits eine
Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder
zweimal geimpft plus genesen sind.
Wenn sich Klassen im ABIT befinden, weil im Jahrgang eine Person positiv getestet wurde, müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler 5 Schultage in Folge testen, unabhängig von ihrem Impfstatus.
Die tägliche Testpflicht wird auch im Februar beibehalten.
Das negative Testergebnis wird jeden Tag im Logbuch mit Zeit und Unterschrift der Erziehungsberechtigten dokumentiert.
NEU ! Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich wieder täglich testen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Personen, die bereits eine
Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten Personen, die entweder dreimal
geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.
Wenn sich Klassen im ABIT befinden, weil im Jahrgang eine Person positiv getestet wurde, müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler 5 Schultage in Folge testen, unabhängig von ihrem Impfstatus.
Die täglichen Tests werden mindestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres Ende Januar beibehalten. Das negative Testergebnis wird jeden Tag im Logbuch mit Zeit und Unterschrift der Erziehungsberechtigten dokumentiert.
Für Geimpfte und Genesene besteht ein freiwilliges Testangebot. Selbsttest werden von der Schule dafür bereitgestellt.
Briefe des Kultusministers vom 13.01.22:
Tägliche Testung vom 10.01.-14.01.22:
Wie nach den Herbstferien wird wieder eine „Sicherheitswoche“ eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel
Testungen ab 17.01.22:
Nicht vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler testen sich wieder dreimal pro Woche – montags, mittwochs, freitags – verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause.
OP-Maskenpflicht ab 10.01.22:
Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Keine Änderungen bei den Weihnachtsferien:
Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit betrifft den Zeitraum Montag, den 20.12.2021, bis einschließlich Mittwoch, den 22.12.2021. Diese Unterrichtsbefreiung kann nur zusammenhängend für alle drei Tage beantragt werden, Anspruch auf ein Distanzlernangebot haben die zu Hause bleibenden Schülerinnen und Schüler an diesen drei Tagen jedoch nicht.
Briefe des Kultusministers vom 10.12.21:
Elternsprechtage / Elterngespräche:
Verdachtsfall in einer Lerngruppe:
Klassenfahrten:
In der ersten Woche nach den Herbstferien müssen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich testen.
Ausgenommen sind weiterhin vollständig Geimpfte und Genesese.
Desweiteren möchten wir auf die Notwendigkeit einer häuslichen Quarantäne (Pflicht
zur
Absonderung) nach einem Aufenthalt
in Hochrisikogebieten bzw. Virusvariantengebieten hinweisen. Diese ist in der Corona-Einreiseverordnung des Bundes geregelt.
Eine
fortlaufend aktualisierte Liste der Risiko-,
Hochrisiko,- und Virusvariantengebiete wird durch das
Robert Koch-Institut veröffentlicht:
Eine Kurzübersicht über die aktuellen Verordnungen finden Sie hier.
Briefe des Kultusministers vom 14.10.:
Testtage: Montag, Mittwoch und Freitag
Wenn Schüler*innen an diesem Tag in der Schule fehlen, muss am ersten Tag, an dem die Schule wieder besucht wird getestet werden.
Ausgenommen sind Geimpfte und Genese (Nachweis muss der Schule vorgelegt werden)
Alle neuen Schüler*innen müssen sich vor der Einschulungsfeier mit einem Selbsttest testen:
3G-Regel für Eltern und andere teilnehmende Gäste:
Eltern und andere teilnehmende Gäste dürfen an der Einschulungsfeier nur mit einem negativen Testnachweis oder einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis teilnehmen. Dieser ist am Eingang vorzulegen.
Die Überprüfung der Testnachweise kann zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Im Schulgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Schüler*innen/begleitende Kinder, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind, dürfen auch eine Alltagsmaske tragen.
Folgende Regelungen gelten zum Schulstart:
Die Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt ab 18.06.21
Außerdem könnt Ihr / können Sie in den aktuellen Ministerbriefen einen Ausblick auf das nächste Schuljahr werfen.
Die Region Hannover hat mit neuer Verordnung bekannt gegeben, dass wir seit 7 Tagen die Inzidenz 35 unterschritten haben. Das bedeutet den Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts in den Klassen 5-10.
Außerhalb der Unterrichtsräume und überall dort wo das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin Maskenpflicht. Bitte habt also immer eine Maske dabei !
Auch die Testpflicht am Montag und Mittwoch bleibt weiterhin bestehen.
Da die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 war, hat die Region Hannover eine neue Verordnung herausgegeben.
Ab Montag, 31.05.21 haben wieder alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in Szenario A (Präsenzunterricht von Montag bis Freitag). Eine entsprechende Info wurde über Iserv verschickt.
Alle Klassen haben wieder Präsenzunterricht in Szenario B (geteilte Klassen Gruppe A/B)
Welche Gruppe Präsenzunterricht hat bzw. im Distanzlernen zu Hause arbeitet steht immer wochenaktuell im Vertretungsplan bei IServ.
In Jahrgang 5 findet weiterhin eine Notbetreuung statt.
Testpflicht:
Getestet wird immer an den Präsenztagen Montag/Mittwoch oder Dienstag/Donnerstag, freitags wird nicht getestet.
Das negative Ergebnis wird mit Uhrzeit und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten im Logbuch bestätigt. Schülerinnen und Schüler, die keinen Logbucheintrag haben, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
9HS und Jahrgang 10:
Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)
5-8 & 9RS:
Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).
Wann dürfen die Klassen 5-8/9RS wieder in die Schule kommen?
In Niedersachsen gilt weiterhin die verschärfte 7-Tage-Inzidenz von 100.
Ein Wechsel in Szenario B erfolgt durch Allgemeinverfügung der Region Hannover, wenn der Grenzwert von 100 (Werte des RKI) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Die bundesweit beschlossene "Notbremse" hat auf das Unterrichtsgeschehen im Sek I-Bereich derzeit keinen Einfluss.
9HS und Jahrgang 10:
Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)
5-8 & 9RS:
Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).
Neu ! Ab 26.04. müssen in Bussen und Bahnen FFP2-Masken getragen werden.
9HS und Jahrgang 10:
Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)
5-8 & 9RS: Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).
Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover für drei Tage unter 100 liegt dürfen die Klassen in Szenario B wechseln.
Aufgrund der Lockdown-Verlängerung bis zum 18.04. ändert sich bezogen auf das Szenario nichts:
NEU ist jedoch eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen:
Die Schüler*innen können das Schulgebäude betreten und am Unterricht teilnehmen, wenn Sie als Eltern uns Lehrkräfte jeweils montags/mittwochs bzw. dienstags/donnerstags schriftlich versichern, dass ein Corona Selbsttest gemacht wurde und dass dieser negativ ausgefallen ist.
Ihre Kinder müssen sich morgens zu Hause testen. Das Testergebnis tragen Sie bitte an dem entsprechenden Tag ins Logbuch ein. Schreiben Sie bitte auch die Uhrzeit des Test auf und vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift. Ohne Unterschrift und Ergebnis kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.
Sollte der Corona Schnelltest positiv ausfallen, informieren Sie bitte das Sekretariat der Schule. Wenden Sie sich dann auch an Ihren Arzt oder wählen Sie die Telefonnummer 116 117 ( ärztlicher
Notdienst)
Am Montag erfolgt die Ausgabe der Testkits über die Klassenleitungen.
Auch den Erhalt des Briefes über die verpflichtenden Selbsttestungen müssen Sie Ihrem Kind unterschrieben am Montag mitgeben.
Wir haben Sie per Mail über Iserv über die Regelungen informiert. Bitte achten Sie auch auf weiterführende Infos der Klassenlehrkräfte per Mail.
Seit Montag, 08.03. nahmen die Klassen 9HS und Jahrgang 10 wieder verpflichtend am Präsenzunterricht im Szenario B teil.
Jahrgänge 5-8 & 9RS:
Leider hat die geplante schrittweise Rückkehr bis zu den Osterferien nicht geklappt und die Klassen verblieben bis 26.03. weiterhin in Szenario C mit Notbetreuung in Jg.5/6 (Hot-Spot-Regel).
Das Kultusministerium hat einen Plan bis zu den Osterferien vorgelegt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen demnach bis zu den Osterferien in den Präsenzunterricht zurückkehren:
Ab 08.03, gelten folgende weitere Regelungen:
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz
der Region Hannover drei Tage hintereinander unter 100 liegt.
Erst dann erfolgt der Wechsel in Szenario B.
Aufgrund der stagnierenden Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie der Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten wird das aktuelle Szenario bis zum 07.03.21 verlängert.
Es gilt weiterhin:
Aufgrund der Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bleiben auch die Maßnahmen im schulischen Bereich bestehen.
Es gilt weiterhin:
Dazu Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
„Damit setzen wir auf Sicherheit und Stabilität einerseits und kümmern uns um die Jüngsten und die Jugendlichen, die ihren Abschluss machen werden, andererseits. Dieses Modell macht offensichtlich Schule, da jetzt auch andere Länder diesen Weg einschlagen werden.
Wir setzen dieses Modell im Februar fort. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken, werden wir die Schulen im März weiter öffnen und das Wechselmodell auf weitere Schuljahrgänge ausdehnen. Bei zunehmender Verbesserung der Lage und weiter sinkenden Werten werden wir dann im April umstellen auf den Stufenplan, der bei schwachem Infektionsgeschehen so viel Präsenzunterricht wie möglich erlaubt und bei erhöhtem Infektionsgeschehen konsequente Einschnitte automatisch vorsieht.“
Das Szenario C wird für die Klassen 5-8 und 9RS bis zum 14.02.21 verlängert. Eine Notbetreuung für die Klassen 5/6 wird weiter angeboten.
Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen (Abschlussklassen) wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
Bitte geben Sie dafür den "Antrag Distanzlernen" bis Freitag, 22.01.21 bei der Klassenlehrkraft ab.
Aufgrund des bundesweit verlängerten Lockdowns stehen nun auch an den Schulen Änderungen an.
So starten wir nach den Weihnachtsferien nicht wie ursprünglich geplant in Szenario B, sondern bis auf die Abschlussklassen in Szenario C.
Jahrgang 5/6: Szenario C - Distanzlernen zu Hause bis zum 29.01.21
Notbetreuung von 8.00 - 13.15 Uhr für Schüler*innen der Jahrgänge 5/6, deren Eltern in systemrelevanten Gruppen arbeiten:
Voraussetzungen für die Notbetreuung sind:
• Mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r ist in einer betriebsnotwendigen Stellung, dieser Berufszweig
muss von allgemeinem öffentlichen Interesse sein.
• Besondere Härtefälle, z.B. bei Anordnung durch das Jugendamt, bei Alleinerziehenden, Schüler*innen in
psychosozialen Problemlagen und/oder prekären Lebenssituationen, drohender Kündigung oder
erheblichem Verdienstausfall mindestens einer/eines Erziehungsberechtigten.
Bei Bedarf eines Notbetreuungsangebots informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrer*innen.
Jahrgang 7/8/9RS: Szenario C - Distanzlernen zu Hause bis zum 29.01.21
Jahrgang 9HS/10HS/10RS: Szenario B - täglicher Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzlernen bis zum 29.01.21, gestartet wird am Montag mit Gruppe A in der Schule
Alle Schülerinnen und Schüler werden am Wochenende durch ihre Klassenlehrer*innen per Mail über den gültigen Stundenplan, anstehende Aufgaben im Distanzlernen und Termine für Videokonferenzen informiert. Bitte schaut also spätestens am Sonntag bei IServ rein!
Vom 11.01. bis zu den Halbjahreszeugnissen ist Unterricht in Szenario B geplant !
(siehe Brief des Kultusministers vom 15.12.)
Die Klassenlehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zum Ende der Ferien über die Umsetzung an unserer Schule. Ein Einteilung in Gruppe A/B ist bereits erfolgt.