So startet das neue Schuljahr 2022/23

Das Schuljahr beginnt an einem Donnerstag mit einer freiwilligen Testphase mit von der Schule bereitgestellten Tests an den ersten 5 Schultagen, also bis Mittwoch der folgenden Woche.

Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit empfehlen wir, diese Tests zu nutzen. Damit sollen Infektionen, die möglicherweise während der letzten Ferientage stattgefunden haben, aufgedeckt und Einträge in den Schulbetrieb möglichst verhindert werden.

In den dann folgenden Wochen stehen zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.

 

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.

Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

 

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Alle Einschränkungen sind aufgehoben

Ab 02.05.2022 gibt es keine Testverpflichtung mehr. Die Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig dreimal pro Woche testen.

Bei einem positiven Test erfogt weiterhin eine Meldung an die Schule und der Schüler begibt sich in Quarantäne.

Die Maskenpflicht sowie die Kohortenregelung ist aufgehoben.


So geht es nach den Osterferien weiter:

Bis zum 29.04.22 müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem Impfstatus - zu Hause täglich testen.

Das negative Testergebnis wird im Logbuch von den Eltern mit Unterschrift bestätigt. Ohne die Bestätigung darf die Schule nicht betreten werden.

Bei einem positiven Testergebnis muss die Schule umgehend informiert werden.

 

Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen Niedersachsen aber nicht zählt.

Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen.

Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.

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Änderungen ab 07.03.:

Es finden nur noch dreimal wöchentlich häusliche Testungen statt. Diese sind weiterhin im Logbuch von den Erziehnungsberechtigten zu dokumentieren.

 

!!! Achtung !!!

Steht auf dem Vertretungsplan "Testen", dann befindet sich der Jahrgang im ABIT, weil es einen aktuellen Coronafall gibt. In diesem Fall müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler täglich testen.

 

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.


Lockerungen in kleinen Schritten in Sicht

Die tägliche Testpflicht gilt bis zum 04.03.22

Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin täglich testen.

 

Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Personen, die bereits eine
Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.

 

Wenn sich Klassen im ABIT befinden, weil im Jahrgang eine Person positiv getestet wurde, müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler 5 Schultage in Folge testen, unabhängig von ihrem Impfstatus.


Verlängerung der Testpflicht bis Ende Februar

Die tägliche Testpflicht  wird auch im Februar beibehalten.

Das negative Testergebnis wird jeden Tag im Logbuch mit Zeit und Unterschrift der Erziehungsberechtigten dokumentiert.

 

NEU ! Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich wieder täglich testen.

 

Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Personen, die bereits eine
Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.

 

Wenn sich Klassen im ABIT befinden, weil im Jahrgang eine Person positiv getestet wurde, müssen sich ALLE Schülerinnen und Schüler 5 Schultage in Folge testen, unabhängig von ihrem Impfstatus.


Verlängerung der täglichen Testungen bis zum 31.01.22

Die täglichen Tests werden mindestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres Ende Januar beibehalten. Das negative Testergebnis wird jeden Tag im Logbuch mit Zeit und Unterschrift der Erziehungsberechtigten dokumentiert.

Für Geimpfte und Genesene besteht ein freiwilliges Testangebot. Selbsttest werden von der Schule dafür bereitgestellt.

 

Briefe des Kultusministers vom 13.01.22:

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So geht es am 10.01.22 weiter ...

Tägliche Testung vom 10.01.-14.01.22:

Wie nach den Herbstferien wird wieder eine „Sicherheitswoche“ eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel

 

Testungen ab 17.01.22:

Nicht vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler testen sich wieder dreimal pro Woche – montags, mittwochs, freitags – verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause.

 

OP-Maskenpflicht ab 10.01.22:

Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


Rund um die Weihnachtsferien:

Keine Änderungen bei den Weihnachtsferien:

Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

 

Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit betrifft den Zeitraum Montag, den 20.12.2021, bis einschließlich Mittwoch, den 22.12.2021. Diese Unterrichtsbefreiung kann nur zusammenhängend für alle drei Tage beantragt werden, Anspruch auf ein Distanzlernangebot haben die zu Hause bleibenden Schülerinnen und Schüler an diesen drei Tagen jedoch nicht.

 

Briefe des Kultusministers vom 10.12.21:

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Formblatt Befreiung Präsenzpflicht.pdf
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Neue Regelungen ab 24.11.:

Elternsprechtage / Elterngespräche:

  • Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden.
  • Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel ( (also nur geimpfte oder genesene Erziehungsberechtigte dürfen + Test aus dem Testzentrum kommen) bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.

 Verdachtsfall in einer Lerngruppe:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe testen sich 5 Tage lang (auch Geimpfte und Genesene), Die Folge kann abgebrochen werden, wenn der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test bestätigt wird.
  • Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen.

Klassenfahrten:

  • Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt.

So geht es nach den Herbstferien weiter

In der ersten Woche nach den Herbstferien müssen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich testen.

Ausgenommen sind weiterhin vollständig Geimpfte und Genesese.

 

Desweiteren möchten wir auf die Notwendigkeit einer häuslichen Quarantäne (Pflicht zur
Absonderung) nach einem Aufenthalt in Hochrisikogebieten bzw. Virusvariantengebieten hinweisen. Diese ist in der
Corona-Einreiseverordnung des Bundes geregelt.

Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risiko-, Hochrisiko,- und Virusvariantengebiete wird durch das
Robert Koch-Institut veröffentlicht:

Eine Kurzübersicht über die aktuellen Verordnungen finden Sie hier
.

Briefe des Kultusministers vom 14.10.:

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Selbsttestungen ab 13.09.21

Testtage: Montag, Mittwoch und Freitag

Wenn Schüler*innen an diesem Tag in der Schule fehlen, muss am ersten Tag, an dem die Schule wieder besucht wird getestet werden.

 

Ausgenommen sind Geimpfte und Genese (Nachweis muss der Schule vorgelegt werden)


Infos zur Einschulung des 5. Jahrgangs am Montag, 06.09.21

Alle neuen Schüler*innen müssen sich vor der Einschulungsfeier mit einem Selbsttest testen:

  • zu Hause, falls noch ein Test vorhanden ist oder
  • direkt bei uns an der Schule (ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn)
  • Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht mit einem Nachweis ausgenommen.

3G-Regel für Eltern und andere teilnehmende Gäste:

Eltern und andere teilnehmende Gäste dürfen an der Einschulungsfeier nur mit einem negativen Testnachweis oder einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis teilnehmen. Dieser ist am Eingang vorzulegen.

Die Überprüfung der Testnachweise kann zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

Im Schulgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Schüler*innen/begleitende Kinder, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind, dürfen auch eine Alltagsmaske tragen.


Infos zum Schulstart am 02.09.21

Folgende Regelungen gelten zum Schulstart:

  • Tägliche verpflichtende Selbsttestungen bis zum 10.09. (danach dreimal wöchentlich) und schriftliche Bestätigung des negativen Testergebnisses mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Ohne negativ bestätigtes Testergebnis darf die Schule nicht betreten werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.
  • Im Schulgebäude und auch im Unterricht muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (Jugendliche ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen, jüngere können auch Alltagsmasken verwenden). Auf dem Pausenhof darf die Maske abgesetzt werden.
  • Darüber hinaus gelten auch weiterhin die AHA+L-Regelungen (Abstand halten - Hände waschen - Maske tragen - regelmäßiges Lüften).
  • Im Gegensatz zum letzten Schuljahr ist eine Befreiung von der Präsenzpflicht nur noch im Härtefall möglich. Schüler*innen müssen diesen durch Vorlage eines aktuellen Attests nachweisen.

Brief des Kultusminsters zum Schulstart

für die Eltern:

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für die Schüler*innen:

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Briefe des Ministers zum Ferienbeginn

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Brief des Kultusministers_20.07._SuS.pdf
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Brief des Kultusministers_20.07._Eltern.
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Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt / Ausblick auf nächste Schuljahr

Die Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt ab 18.06.21

Außerdem könnt Ihr / können Sie in den aktuellen Ministerbriefen einen Ausblick auf das nächste Schuljahr werfen.

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Brief des Kultusministers_22.06._Eltern.
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Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab 04.06.21

Die Region Hannover hat mit neuer Verordnung bekannt gegeben, dass wir seit 7 Tagen die Inzidenz 35 unterschritten haben. Das bedeutet den Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts in den Klassen 5-10.

Außerhalb der Unterrichtsräume und überall dort wo das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin Maskenpflicht. Bitte habt also immer eine Maske dabei !

Auch die Testpflicht am Montag und Mittwoch bleibt weiterhin bestehen.


Neuer Stufenplan für die verschiedenen Szenarien

Da die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 war, hat die Region Hannover eine neue Verordnung herausgegeben.

Ab Montag, 31.05.21 haben wieder alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in Szenario A (Präsenzunterricht von Montag bis Freitag). Eine entsprechende Info wurde über Iserv verschickt.

 

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Brief des Kultusministers_21.05._Eltern.
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Unterricht ab 10.05.21

Alle Klassen haben wieder Präsenzunterricht in Szenario B (geteilte Klassen Gruppe A/B)

Welche Gruppe Präsenzunterricht hat bzw. im Distanzlernen zu Hause arbeitet steht immer wochenaktuell im Vertretungsplan bei IServ.

In Jahrgang 5 findet weiterhin eine Notbetreuung statt.

 

Testpflicht:

Getestet wird immer an den Präsenztagen Montag/Mittwoch oder Dienstag/Donnerstag, freitags wird nicht getestet.

Das negative Ergebnis wird mit Uhrzeit und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten im Logbuch bestätigt. Schülerinnen und Schüler, die keinen Logbucheintrag haben, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.


Brief des Kultusministers zum Schulstart am 10.Mai:

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Brief des Kultusministers__04.05._Eltern
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Unterricht in der Woche 03.05.-07.05.

9HS und Jahrgang 10:

Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)

 

5-8 & 9RS:

Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).

 

Wann dürfen die Klassen 5-8/9RS wieder in die Schule kommen?

In Niedersachsen gilt weiterhin die verschärfte 7-Tage-Inzidenz von 100.

Ein Wechsel in Szenario B erfolgt durch Allgemeinverfügung der Region Hannover, wenn der Grenzwert von 100 (Werte des RKI) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.


Unterricht in der Woche 26.04.-30.04.

Die bundesweit beschlossene "Notbremse" hat auf das Unterrichtsgeschehen im Sek I-Bereich derzeit keinen Einfluss.

 

9HS und Jahrgang 10:

Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)

 

5-8 & 9RS:

Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).

 

Neu ! Ab 26.04. müssen in Bussen und Bahnen FFP2-Masken getragen werden.

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Brief des Kultusministers_2021-04-22_Elt
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Unterricht in der Woche 19.04.-23.04.21:

9HS und Jahrgang 10:

Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)

 

5-8 & 9RS: Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6).

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover für drei Tage unter 100 liegt dürfen die Klassen in Szenario B wechseln.


Und wie geht es nach den Osterferien weiter?

Aufgrund der Lockdown-Verlängerung bis zum 18.04. ändert sich bezogen auf das Szenario nichts:

  • 9HS und Jahrgang 10: Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht)
  • Jahrgänge 5-8 & 9RS: Szenario C (Distanzlernen zu Hause, Notbetreuung in Jg.5/6). Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover für drei Tage unter 100 liegt dürfen die Klassen in Szenario B wechseln.

NEU ist jedoch eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen:

 

Die Schüler*innen können das Schulgebäude betreten und am Unterricht teilnehmen, wenn Sie als Eltern uns Lehrkräfte jeweils montags/mittwochs bzw. dienstags/donnerstags schriftlich versichern, dass ein Corona Selbsttest gemacht wurde und dass dieser negativ ausgefallen ist.

 

Ihre Kinder müssen sich morgens zu Hause testen. Das Testergebnis tragen Sie bitte an dem entsprechenden Tag ins Logbuch ein. Schreiben Sie bitte auch die Uhrzeit des Test auf und vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift. Ohne Unterschrift und Ergebnis kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

Sollte der Corona Schnelltest positiv ausfallen, informieren Sie bitte das Sekretariat der Schule. Wenden Sie sich dann auch an Ihren Arzt oder wählen Sie die Telefonnummer 116 117 ( ärztlicher Notdienst)

 

Am Montag erfolgt die Ausgabe der Testkits über die Klassenleitungen.

Auch den Erhalt des Briefes über die verpflichtenden Selbsttestungen müssen Sie Ihrem Kind unterschrieben am Montag mitgeben.

 

Wir haben Sie per Mail über Iserv über die Regelungen informiert. Bitte achten Sie auch auf weiterführende Infos der Klassenlehrkräfte per Mail.


Infos des Kultusministers zur Testpflicht und zum Schulstart nach den Osterferien:

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Brief des Kultusministers__01.04_Eltern.
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Testpflicht_Elterninfo.pdf
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Brief des Kultusministers__01.04_SuS.pdf
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Reaktion des Ministers auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.04.21:

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Brief des Kultusministers_25.03._SuS.pdf
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So ging es an der OBS Berenbostel bis zu den Osterferien weiter:

Seit Montag, 08.03. nahmen die Klassen 9HS und Jahrgang 10 wieder verpflichtend am Präsenzunterricht im Szenario B teil.

 

Jahrgänge 5-8 & 9RS:

Leider hat die geplante schrittweise Rückkehr bis zu den Osterferien nicht geklappt und die Klassen verblieben bis 26.03. weiterhin in Szenario C mit Notbetreuung in Jg.5/6 (Hot-Spot-Regel).


Schrittweise Rückkehr zum Unterricht in die Schulen in Niedersachsen geplant

Das Kultusministerium hat einen Plan bis zu den Osterferien vorgelegt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen demnach bis zu den Osterferien in den Präsenzunterricht zurückkehren:

Ab 08.03, gelten folgende weitere Regelungen:

  • Es ist kein freiwilliges Distanzlernen mehr möglich. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9HS, 10HS & 10RS nehmen also wieder verpflichtend am Präsenzunterricht teil. Das gilt auch für alle anderen Klassen, wenn sie wieder in Szenario B starten. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
  • Im Unterricht muss auch am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Notbetreuung wird für die Klassen 5/6 zwischen 8.00 und 13.00 Uhr angeboten.

Hot-Spot-Regelung:

Die beschriebenen Öffnungen gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz der Region Hannover drei Tage hintereinander unter 100 liegt.
Erst dann erfolgt der Wechsel in Szenario B.

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Verlängerung der Maßnahmen bis 07.03.21

Aufgrund der stagnierenden Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie der Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten wird das aktuelle Szenario bis zum 07.03.21 verlängert.

 

Es gilt weiterhin:

  • Szenario C in den Klassen 5-8 (Notbetreuung in 5/6) und 9RS
  • Szenario B für die Klassen 9HS und Jahrgang 10

Verlängerung der Maßnahmen bis 28.02.21

Aufgrund der Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bleiben auch die Maßnahmen im schulischen Bereich bestehen.

 

Es gilt weiterhin:

  • Szenario C in den Klassen 5-8 (Notbetreuung in 5/6) und 9RS
  • Szenario B für die Klassen 9HS und Jahrgang 10

Dazu Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Damit setzen wir auf Sicherheit und Stabilität einerseits und kümmern uns um die Jüngsten und die Jugendlichen, die ihren Abschluss machen werden, andererseits. Dieses Modell macht offensichtlich Schule, da jetzt auch andere Länder diesen Weg einschlagen werden.

Wir setzen dieses Modell im Februar fort. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken, werden wir die Schulen im März weiter öffnen und das Wechselmodell auf weitere Schuljahrgänge ausdehnen. Bei zunehmender Verbesserung der Lage und weiter sinkenden Werten werden wir dann im April umstellen auf den Stufenplan, der bei schwachem Infektionsgeschehen so viel Präsenzunterricht wie möglich erlaubt und bei erhöhtem Infektionsgeschehen konsequente Einschnitte automatisch vorsieht.“


Verlängerung der Maßnahmen bis 14.02.21

Das Szenario C wird für die Klassen 5-8 und 9RS bis zum 14.02.21 verlängert. Eine Notbetreuung für die Klassen 5/6 wird weiter angeboten.

 

Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen (Abschlussklassen) wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.

Bitte geben Sie dafür den "Antrag Distanzlernen" bis Freitag, 22.01.21 bei der Klassenlehrkraft ab.

 

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Antrag Distanzlernen.pdf
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Befreiung von der Präsenzpflicht.pdf
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Schulstart nach den Weihnachtsferien

Aufgrund des bundesweit verlängerten Lockdowns stehen nun auch an den Schulen Änderungen an.

So starten wir nach den Weihnachtsferien nicht wie ursprünglich geplant in Szenario B, sondern bis auf die Abschlussklassen in Szenario C.

 

Jahrgang 5/6: Szenario C - Distanzlernen zu Hause bis zum 29.01.21

 

Notbetreuung von 8.00 - 13.15 Uhr für Schüler*innen der Jahrgänge 5/6, deren Eltern in systemrelevanten Gruppen arbeiten:

Voraussetzungen für die Notbetreuung sind:

• Mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r ist in einer betriebsnotwendigen Stellung, dieser Berufszweig

  muss von allgemeinem öffentlichen Interesse sein.

• Besondere Härtefälle, z.B. bei Anordnung durch das Jugendamt, bei Alleinerziehenden, Schüler*innen in  

  psychosozialen Problemlagen und/oder prekären Lebenssituationen, drohender Kündigung oder

  erheblichem Verdienstausfall mindestens einer/eines Erziehungsberechtigten.

Bei Bedarf eines Notbetreuungsangebots informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrer*innen.

 

Jahrgang 7/8/9RS: Szenario C - Distanzlernen zu Hause bis zum 29.01.21

 

Jahrgang 9HS/10HS/10RS: Szenario B - täglicher Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzlernen bis zum 29.01.21, gestartet wird am Montag mit Gruppe A in der Schule

 

Alle Schülerinnen und Schüler werden am Wochenende durch ihre Klassenlehrer*innen per Mail über den gültigen Stundenplan, anstehende Aufgaben im Distanzlernen und Termine für Videokonferenzen informiert. Bitte schaut also spätestens am Sonntag bei IServ rein!


Info für die Eltern:

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Info für die Schüler:

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Brief des Kultusministers_05.01._SuS.pdf
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Vom 11.01. bis zu den Halbjahreszeugnissen ist Unterricht in Szenario B geplant !

(siehe Brief des Kultusministers vom 15.12.)

 

Die Klassenlehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zum Ende der Ferien über die Umsetzung an unserer Schule. Ein Einteilung in Gruppe A/B ist bereits erfolgt.


Info für die Eltern:

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Brief des Kultusministers_15.12._Eltern.
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Info für die Schüler:

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Brief des Kultusministers_15.12._SuS.pdf
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