Schulsozialarbeit


Wir unterstützen alle Schülerinnen

und Schüler bei Problemen, Sorgen, Nöten

und Anliegen in den unterschiedlichsten Bereichen.

 

Dies können Themen sein wie Ängste, Befürchtungen,Streit mit der Familie oder Freunden, Mobbing, Stress in der Schule, schlechte Noten, Kummer, Zukunftssorgen und vieles mehr.

 

  Wir unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nichts an andere Personen weitergeben,

was ihr mit uns besprecht.



Ihr könnt uns im Büro ansprechen, uns anrufen oder uns eine Mail schreiben:

Gesa Michelsen

Raum: D0.10 Westflügel

05131 90861-950

gesa.michelsen@obsberenbostel.de

Corinna Kaufhold

Raum: D0.08 Westflügel

05131 90861-938

corinna.kaufhold@obsberenbostel.de

Elena Kunke

Raum: E.02 Westflügel

05131 90861-951

elena.kunke@obsberenbostel.de



Frühangebot

→ Alle Schülerinnen und Schüler 

     sind herzlich eingeladen

→ immer mittwochs und donnerstags

→ 0. Stunde ( 7.15 - 8.00 Uhr)

Die Kinder und Jugendlichen sind zu einem kostenfreien Frühstücksbuffet eingeladen und haben die Möglichkeit mit Mitschülern oder Klassenkameraden zu reden, Spiele zu spielen und Musik zu hören.

Die verwendeten Lebensmittel werden zum größten Teil von der Tafel gespendet.

Eine Schulsozialarbeiterin begleitet das Angebot und steht für Gespräche aller Art gerne zur Verfügung.

SuS haben die Möglichkeit die Schulsozialarbeit auf Basis von freiwilligen Schülerengagement in dieser wertvollen Arbeit zu unterstützen und können sich dadurch eine Bescheinigung für ihre Bewerbungsunterlagen erarbeiten.



Aufgaben der Schulsozialarbeit

Die Aufgaben der Schulsozialarbeit richten sich nach dem Runderlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“, des Landes Niedersachsen.

Unsere Hauptaufgaben sind:

  • Die Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Die Beratung von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern sowie der Schulleitung
  • Die Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Die Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern

Weitere Themenfelder die wir unterstützen:

  • Schulabsentismus
  • Gewalt- und Konfliktprävention
  • Gesundheitsförderung und Mitwirkung im Ganztag

Wir sind außerdem gerne Ansprechpartner für

  •  Interkulturelle Arbeit
  • Förderung von Partizipation & Demokratie
  • Schulbezogene Hilfen

Rechtliche Grundlagen für unsere Arbeit

Die Basis für die Schulsozialarbeit ist der schulische Bildungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetztes. Die Schulsozialarbeiter haben den Auftrag zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit der Schüler beizutragen und damit indirekt eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sowie am Schulleben zu ermöglichen, wodurch ein erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn unterstützt werden soll.

Die Schulsozialarbeit arbeitet ergänzend zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und hilft so zum Abbau von sozialen Benachteiligungen beizutragen und individuelle Beeinträchtigungen zu verringern.

 

Rahmenbedingungen

Wir unterliegen einer besonderen Schweigepflicht (§203 StGB)

Eine wichtige Voraussetzung ist die Freiwilligkeit des Zuganges zur Schulsozialarbeit

Die Transparenz gegenüber dem Schüler.