Für die Klassen 5 - 10
Bei Fehlen durch Krankheit rufen Sie bitte zwischen 8.00 und 9.30 Uhr im Sekretariat an:
Telefon: 05131 90861-900
Ist Ihr Kind wieder gesund, muss es dem Klassenlehrer das Schülerbuch mit der eingetragenen Entschuldigung unverzüglich vorlegen. Erst dann wird der Tag im Klassenbuch als entschuldigt markiert. Liegt die Entschuldigung bis zum Freitag der Folgewoche nicht vor, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Der Klassenlehrer zeichnet im Schülerbuch gegen, dass er die Entschuldigung erhalten hat.
Ab dem dritten Fehltag muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Folgende Tage müssen ebenfalls mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden, da die nicht erbrachte Leistung sonst mit ungenügend (6) bewertet wird: angekündigte Klassenarbeiten, Prüfungen, Praktika.
Beachten Sie, dass unentschuldigte Fehltage im Zeugnis bei der Ausbildungsplatzsuche für Betriebe ein Ablehnungsgrund sind.
Anträge auf Beurlaubungen (z.B. religiöse Feiertage, Familienfeiern) müssen dem Klassenlehrer rechtzeitig - mindestens 3 Tage im Voraus - in schriftlicher Form vorliegen.
Behördengänge und Arztbesuche müssen ebenfalls im Voraus bekannt gegeben werden. Entschuldigt werden diese durch eine Bescheinigung der Behörde bzw. des Arztes.
Für die Klassen 9 - 10
Zusätzlich muss die BBS Neustadt informiert werden. Jeder Fachbereich hat seine eigene Regelung. Die Schüler werden darüber in der BBS informiert und haben die Kontaktdaten im Schülerbuch notiert.