Wir unterstützen alle Schülerinnen
und Schüler bei Problemen, Sorgen, Nöten
und Anliegen in den unterschiedlichsten Bereichen.
Dies können Themen sein wie Ängste, Befürchtungen,Streit mit der Familie oder Freunden, Mobbing, Stress in der Schule, schlechte Noten, Kummer, Zukunftssorgen und vieles mehr.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nichts an andere Personen weitergeben,
was ihr mit uns besprecht.
Ihr könnt uns im Büro ansprechen, uns anrufen oder uns eine Mail schreiben:
Gesa Michelsen
Raum: D0.10 Westflügel
05131 90861-950
gesa.michelsen@obsberenbostel.de
Iman El-Sayed
Raum: D0.08 Westflügel
05131 90861-938
iman.elsayed@obsberenbostel.de
Elena Kunke
Raum: E.02 Westflügel
05131 90861-951
elena.kunke@obsberenbostel.de
Die Kinder und Jugendlichen sind zu einem kostenfreien Frühstücksbuffet eingeladen und haben die Möglichkeit mit Mitschülern oder Klassenkameraden zu reden, Spiele zu spielen und Musik zu hören.
Die verwendeten Lebensmittel werden zum größten Teil von der Tafel gespendet.
Eine Schulsozialarbeiterin begleitet das Angebot und steht für Gespräche aller Art gerne zur Verfügung.
SuS haben die Möglichkeit die Schulsozialarbeit auf Basis von freiwilligen Schülerengagement in dieser wertvollen Arbeit zu unterstützen und können sich dadurch eine Bescheinigung für ihre Bewerbungsunterlagen erarbeiten.
Aufgaben der Schulsozialarbeit
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit richten sich nach dem Runderlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“, des Landes Niedersachsen.
Unsere Hauptaufgaben sind:
Weitere Themenfelder die wir unterstützen:
Wir sind außerdem gerne Ansprechpartner für
Rechtliche Grundlagen für unsere Arbeit
Die Basis für die Schulsozialarbeit ist der schulische Bildungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetztes. Die Schulsozialarbeiter haben den Auftrag zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit der Schüler beizutragen und damit indirekt eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sowie am Schulleben zu ermöglichen, wodurch ein erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn unterstützt werden soll.
Die Schulsozialarbeit arbeitet ergänzend zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und hilft so zum Abbau von sozialen Benachteiligungen beizutragen und individuelle Beeinträchtigungen zu verringern.
Rahmenbedingungen
Wir unterliegen einer besonderen Schweigepflicht (§203 StGB)
Eine wichtige Voraussetzung ist die Freiwilligkeit des Zuganges zur Schulsozialarbeit
Die Transparenz gegenüber dem Schüler.