Der Sozialarbeiter der Stadt Garbsen Herr Pape hilft sowohl Schülerinnen und Schülern als auch Eltern gerne weiter, die entsprechenden Mittel zu beantragen.
Herr Pape, erreichbar: montags und dienstags bei uns im Haus oder per eMail: [email protected]
Anspruchsberechtigt ist,wer eine der folgenden Leistungen bekommt:
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Leistungsberechtigte nach dem SGB
II
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Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
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Kinderzuschlagsberechtige
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Wohngeldberechtigte
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Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG
Leistungen:
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eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
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persönlicher Schulbedarf
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Schülerbeförderung
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Nachhilfeunterricht
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Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen
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Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten