Anmeldung für die 5. - 10. Klasse

im Schuljahr 2023/24

 

Liebe zukünftige OBSler,

wir freuen uns, dass Sie sich als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind für die Oberschule Berenbostel entschieden haben. Es liegen für Ihre Kinder und Sie sechs ereignisreiche Jahre vor Ihnen.

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden, wird ein Mitglied der Schulleitung entweder sofort oder zu einem später vereinbarten Termin ein ca. 45minütiges Begrüßungsgespräch führen, in dem wir Ihnen unser Schulkonzept und das Zusammenleben vorstellen. Dort haben Sie auch Gelegenheit offene Fragen zu stellen.

 

Schritt 1: Bitte rufen Sie den Link auf und geben die Daten in der Schülererfassung Online ein.

Schritt 2:

BItte melden Sie sich nach der Erfassung der Schülerdaten telefonisch unter 05131 90861-900 im Sekretariat (Mo-Fr, 8.00-11.00 Uhr), um einen Termin für das Begrüßungsgespräch zu vereinbaren.

Halten Sie dazu bitte die 10stellige Kennung aus der Onlineerfassung bereit.

Schritt 3: Füllen Sie den Anmeldebogen aus und unterschreiben diesen nach dem Ausdruck.
  • Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen beide die Anmeldung unterschreiben.
  • Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss ein Nachweis darüber vorgelegt werden!
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Anmeldebogen2324.pdf
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Schritt 4: Falls Sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben, jedoch getrennt lebend/geschieden sind, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
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SorgeberechtigungUndVollmacht.pdf
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Schritt 5: Schauen Sie unten nach, welche Unterlagen wir noch von Ihnen benötigen und bringen Sie diese zum Begrüßungsgespräch / zur Anmeldung mit.

Was Sie zum Begrüßungsgespräch bzw. zur Anmeldung mitbringen müssen:

 

im Original:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen (oder Sie füllen ihn vor Ort aus)
  • Passbild für die SchulCard (Falls Sie 2km von der Schule entfernt wohnen)
  • Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern (z.B. Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung gem. §20 Abs.9 Infektionsschutzgesetz)

in Kopie:

  • die letzten beiden Zeugnisse
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei allein erziehenden/getrennt lebenden Eltern: Sorgerechtsnachweis oder evtl. gerichtliche Ausnahmegenehmigung
  • wenn Sozialleistungen bezogen werden: BuT-Schein

Wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht, benötigen wir außerdem:

  • Kopie der Feststellung des Förderbedarfs
  • evtl. Kontaktdaten der Schulbegleitung
  • evtl. das Taxiunternehmen bei Schülerbeförderung


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Informationsblatt Art. 13 ff. DSGVO.pdf
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